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   BayObLG, 30.08.1974 - RReg. 7 St 152/74   

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BayObLG, 30.08.1974 - RReg. 7 St 152/74 (https://dejure.org/1974,11896)
BayObLG, Entscheidung vom 30.08.1974 - RReg. 7 St 152/74 (https://dejure.org/1974,11896)
BayObLG, Entscheidung vom 30. August 1974 - RReg. 7 St 152/74 (https://dejure.org/1974,11896)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • BayObLGSt 1974, 98
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • BayObLG, 30.10.2001 - 1 ObOWi 516/01

    Entscheidungsbefugnis des Rechtsbeschwerdegerichts bei unzulässigem

    Der Grundsatz der Prozessökonomie gebietet deshalb ebenso wie das auch im Bußgeldverfahren bestehende Beschleunigungsgebot, die Entscheidung über die (Un-)zulässigkeit des Rechtsmittels des Betroffenen zusammen mit jener über das Rechtsmittel der Staatsanwaltschaft zu treffen; eine Zuleitung des Rechtsmittels des Betroffenen an das Amtsgericht und eine Zurückstellung der Entscheidung über die Rechtsbeschwerde der Staatsanwaltschaft, bis über den Zulassungsantrag des Betroffenen abschließend entschieden worden ist, würden das weitere Verfahren nur unnötig und grundlos verzögern (vgl. hierzu BayObLGSt 1974, 98).
  • BayObLG, 27.06.1996 - 3 ObOWi 76/96
    Zwar wird dies angenommen, wenn keine Fristversäumung vorgelegen hat (BGHSt 11, 152, 154; BayObLGSt 1974, 98, 100; KK/Pikart StPO 3. Aufl. § 346 Rn. 29).
  • BayObLG, 04.10.1994 - 3 ObOWi 79/94

    Gesetzliche Vermutung eines fehlenden Verschuldens bei Versäumung einer

    Nach Eingang der Akten beim Rechtsbeschwerdegericht gemäß § 347 StPO i.V.m. § 79 Abs. 3 Satz 1, § 80 Abs. 4 Satz 2 OWiG ist dieses zur Entscheidung über die Zulässigkeit des Antrags auf Zulassung der Rechtsbeschwerde auch in den Fällen des § 346 Abs. 1 StPO berufen, wenn der Amtsrichter (wie hier) selbst nicht entschieden hat (BayObLGSt 1974, 98, 99).
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